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Sachverständigen-Büro Peter Förste - Zeppelinstr. 18 - 39307 Genthin

DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken durch die IQ-ZERT GmbH & Co. KG

(Verfahrensnummer: S 400)

Gebäudeenergieberater HWK zu Magdeburg

Energie-Effizienz-Experte mit Zulassung

KFW, Dena und Bafa

Der Verkehrswert (Marktwert) eines Grundstücks ist im § 194 Baugesetzbuch (BauGB) eindeutig definiert als der Wert, der durch den Preis bestimmt wird, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Wesentliche Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswerts ist derzeit die Immobilienwertermittlungsverordnung, die eindeutige Vorgaben hinsichtlich der Vorgehensweise enthält.

Verkaufswert, Schätzwert, Taxwert, etc. sind Begriffe, die immer wieder auftauchen, um den Wert eines Grundstücks zu definieren. Die Verwendung dieser Begriffe soll in aller Regel darüber hinwegtäuschen, dass die strengen Vorgaben der ImmoWertV (früher WertV 88) sowie die klare Definition des Verkehrswerts im BauGB und die damit verbundene Haftung des Sachverständigen für sein Gutachten umgangen werden sollen. 

"Gutachten" über Verkaufswert, Schätzwert, Taxwert, usw. sind vielfach das Papier nicht wert, auf dem sie erstellt wurden. Meistens führt eine überschlägige Schätzung ohne sachverständige Recherche und Begründung der zu Grunde gelegten Eingangsdaten zu einem völlig falschen Ergebnis.


Der Verkehrswert (Marktwert) muss als solcher benannt sein !